Medien-Information

27. November 2023

Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Schleswig-Flensburg

KIEL. Im Kreis Schleswig-Flensburg ist die Geflügelpest in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Samstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht, die bis in den Kreis Rendsburg-Eckernförde hineinreichen. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Schleswig-Flensburg sowie den Kreis Rendsburg-Eckernförde zur Verfügung gestellt.

Vor dem Hintergrund der weltweit angespannten Geflügelpestlage – appelliert das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) noch einmal dringend an alle Halterinnen und Halter, zum Schutz des Hausgeflügels die landesweit geltenden Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und erinnert an die am 23. November 2021 erlassene landesweit verbindliche Allgemeinverfügung über Biosicherheitsmaßnahmen für alle privaten und gewerblichen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter.

Die Allgemeinverfügung gibt unter anderem vor, dass in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden muss. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, die dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit November 2023 wurde das Geflügelpestvirus in 9 Proben von Wildvögeln durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit Juli 2023.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

Landesjugend

Hier die Ansprechpartner der Jugend im LV Schleswig-Holstein:

Vorstand

1. Jugendleiterin:
Inga Lööck,
Hüttenland 1, 24358 Hütten
04353-991986

2. Jugendleiterin:
Anke Rohwedder,
Kragstedt 4, 24997 Wanderup
04605-1066

Schriftführerin:
Nina Mohr,
Dorfstr., 25920 Risum-Lindholm
04661-903390

Kassierer:
Siegfried Sievertsen,
Westerdorf 7, 25850 Behrendorf
04843-1656

Ehrenlandesjugendleiter:
Jürgen Barmwater,
Lindenallee 2f, 23714 Bad Malente
04523-201185

Ehrenlandesjugendleiter:
Norbert Baasch,
Birkenweg 1, 24211 Preetz
04342-769320

Kreisjugendleiter

Kreisverband Nordfriesland
Britta Thoröe,
Mommsenstr. 35, 25842 Langenhorn
04672-7035

Kreisverband Steinburg
Heiko Schramm,
Kantstr. 5, 25348 Glückstadt
04124-4955

Kreisverband Nordmark – Ostküste
Kai Hansen,
Schwensbyfeld 1, 24966 Sörup
04635-2728

Kreisverband Segeberg
Kerstin Boldt
FuhlenrüerStraße 64a
0171-8647718

Kreisverband Plön
Norbert Baasch,
Birkenweg 1, 24211 Preetz
04342-769320

Kreisverband Mittelholstein
Michael Bredehorst,
Rotdornstraße 10, 24782 Büdelsdorf
04331-38322

Kreisverband Pinneberg
Andreas Möller,
Am Karpfenteich 6, 25355 Bevern
04123-6976 // 0171-2196976

Kreisverband Kiel
Mirco Franck,
Sprenger Str. 10a, 24159 Kiel
0175-8115508

Kreisverband Holstein Süd
Jürgen Bodien,
Dorfstr. 12, 23898 Kühsen
04543-7195

Kreisverband Dithmarschen
Hauke Wolter,
Kreuzberg 1, 25782 Schalkholz
04838-7059481 // 0157-72629850

Medien-Information

15. November 2023

Geflügelpestrisiko steigt – Landwirtschaftsministerium appelliert: „Schützen Sie Ihre Tiere durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

KIEL. Beim herbstlichen Vogelzug sammeln sich die verschiedenen Vogelarten an Rast- und Überwinterungsplätzen im Binnenland und in den Küstenbereichen. Dieses natürliche Verhalten erhöht das Risiko der Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus, welches bei Wildvögeln weiterhin vorhanden ist. Die Gefahr, dass das Virus von den Wildvögeln in private und gewerbliche Geflügelhaltungen eingetragen wird, steigt. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) appelliert daher an alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalterinnen und –halter, zum Schutz der Tiere unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Während im Oktober diesen Jahres das Virus weder bei verendet gefundenen Wildvögeln noch in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gestern (14. November) eine Infektion mit dem Geflügelpesterreger des Subtyps H5 bei verschiedenen Anfang November gefundenen Wildvögeln an der nördlichen Westküste Nordfrieslands: einer Nonnengans, zwei Möwen sowie einer Pfeifente. Neben der Weiterverbreitung durch die Wildvögel begünstigen die eher kühlen Temperaturen sowie die schwächere UV-Strahlung zusätzlich das Überdauern der Viren in der Umwelt.

Zu den vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zählen die in der Allgemeinverfügung für Schleswig-Holstein aufgeführten Punkte. So muss in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, deren Betreibende dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres wurde das Geflügelpestvirus in 129 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städten Kiel, Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

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