Erlass einer Allgemeinverfügung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln
MLLEV SH Kiel, 11.12.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit Herbst 2024 wird in Schleswig-Holstein Geflügelpest sowohl in der Wildvogelpopulation als auch in Haltungen von Geflügel amtlich festgestellt. Am 15.10.2024 erfolgte erstmals in diesem Herbst, basierend auf dem Nachweis des Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) des Subtyps H5N1, die amtliche Feststellung der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Kreis Nordfriesland. Bis zum 06.12.2024 wurde Geflügelpest bei fünf weiteren Wildvögeln aus dem Kreis Nordfriesland und je einem Wildvogel aus den Kreisen Dithmarschen und Segeberg amtlich festgestellt. Zudem liegen am 9.12.2024 AIV H5 im LSH positiv untersuchte und damit geflügelpestverdächtige Wildvögel aus zwei weiteren Kreisen und Nordfriesland vor. Die Patho- und Subtypisierungsergebnisse des Friedrich-Loeffler-Instituts stehen noch aus. Es befinden sich derzeit weitere Proben in der diagnostischen Abklärung.
Darüber hinaus wurde die Geflügelpest bereits in einer Haltung in Schleswig-Holstein amtlich festgestellt. Am 23.11.2024 erfolgte der erste Nachweis von HPAIV H5N1 in einer Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland. Auch in den an Schleswig-Holstein angrenzenden Bundesländern Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde Geflügelpest sowohl bei Wildvögeln als auch in Haltungen sowie in Hamburg bei Wildvögeln amtlich festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen aktuellen Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als hoch eingeschätzt, ebenso besteht das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen. Zum Schutz des Geflügels sind präventive Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Vor dem Hintergrund des aktuellen dynamischen Geflügelpestgeschehens in Schleswig-Holstein hat das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz heute eine Allgemeinverfügung zur Festlegung von Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erlassen. Damit wird eine einheitliche Grundlage für die Einhaltung von Hygienevorschriften für gehaltene Vögel geschaffen. Die Maßnahmen sind identisch mit denen aus der bis zu diesem Sommer geltenden Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2021. Sie haben sich bewährt, denn trotz des sehr hohen Infektionsdrucks aus der Wildvogelpopulation ist es in den letzten drei Jahren nur zu einer vergleichsweise geringen Zahl an Geflügelpestausbrüchen beim Hausgeflügel gekommen. Die Allgemeinverfügung tritt morgen, am 12. Dezember 2024, in Kraft und ist für alle Halter von Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögel in Schleswig-Holstein verbindlich.
Auf der Internetpräsenz des MLLEV zu Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung unter schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Geflügelpest veröffentlicht.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gabriele Volker
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz Referat Veterinärwesen IX 2615
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon +49 431 988-4941
Medieninformation MLLEV: Erster Geflügelpestausbruch im Herbst 2024 in Schleswig-Holstein – Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland
Medien-Information
25. November 2024
Erster Geflügelpestausbruch im Herbst 2024 in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland
KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist in diesem Herbst der erste Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Samstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.
Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt.
Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und –halter:
Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und –halter zum Schutz ihrer Tiere auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.
Hintergrund:
Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit Februar 2024. Mitte Oktober wurde erstmals seit April 2024 wieder Geflügelpest bei einem Wildvogel durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen.
Weitere Informationen finden Sie unter:
Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest
Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/
Ergebnisse der Landesschau in Husum
Fotos von den amtierenden Preisrichtern auf der LV-Schau (Fotograf: Kay von Dohlen)
Fotos von der LV-Schau (Fotografen: Kay von Dohlen, Marco Hagen)
Protokoll der Verbandsversammlung 2024
Landesjugendtreffen in Lentföhrden
Die Siegermannschaft aus Garding in der Aktersklasse 0- 12 Jahren.
Die Siegermannschaft in der Altersklasse 13-18 Jahren aus Kaltenkirchen
Da die Garding in 2022 und Kaltenkirchen 2024 das Landesjugendtreffen ausgerichtet haben, wird für 2025 noch ein Veranstalter gesucht.
Aufhebung der Allgemeinverfügung vorbeugende Biosicherheitsmaßnahmen gehaltene Vögel
MLLEV SH Kiel, 22.07.2024
Sehr geehrte Damen und Herren,
Schleswig-Holstein war im Rahmen des Geflügelpestgeschehens stark betroffen. Anders als in den zwei Vorjahren wurde in diesem Sommer bei den Untersuchungen von Wildvögeln und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln kein HPAI-Virus in Schleswig-Holstein nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat in seinen letzten beiden Risikoeinschätzungen für Deutschland das Risiko eines Eintrages von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände durch direkte oder indirekte Kontakte mit Wildvögeln derzeit als gering eingeschätzt, gleiches gilt für das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen.
Aufgrund der aktuellen Situation hebt Schleswig-Holstein die Allgemeinverfügung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung zur Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen bei in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln vom 23. November 2021 bis zu einer Änderung der Lage auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung wird am 22.07.2024 im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Aufhebung ist zum 23.07.2024 wirksam.
Auf der Internetpräsenz des MLLEV zur Geflügelpest ist die Allgemeinverfügung unter schleswig-holstein.de – Tiergesundheit – Geflügelpest veröffentlicht.
Die nach der Geflügelpest-Verordnung vorgeschriebenen Grundregeln der Biosicherheit sind weiterhin verpflichtend einzuhalten. Das Fortführen der darüber hinausgehenden Biosicherheitsmaßnahmen aus der entsprechenden Allgemeinverfügung wird dringend empfohlen. Auch wenn Wildvögel aktuell nicht durch Tod oder schwere Erkrankungen auffallen, kann das Virus „still“ zirkulieren und ein Eintragsrisiko in Geflügelhaltungen besteht weiterhin.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Gabriele Volker
Ministerium für Landwirtschaft,
ländliche Räume, Europa
und Verbraucherschutz
Referat Veterinärwesen
IX 2615
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon +49 431 988-4941
Rundschreiben 2-2024 von Torsten Nagel
VDRP-Tagung 2024 in Suhl
Fotos von der Verbandsversammlung am 20. April 2924 in Mühbrook
Jasmin Raatz und Torsten Nagel (rechts) ernannten Volker Heering (2. von links), Norbert Hallen (Mitte) und Hauke Ehlers zu Meistern der Schleswig-Holsteinischen Rassegeflügelzucht.
Gruppenfoto der Geehrten mit der goldenen Bundesnadel.
Gruppenfoto der Landesmeister 2023.