Medien-Information

24. Oktober 2025

Weitere Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln – Schleswig-Holstein setzt Allgemeinverfügung erneut in Kraft und appelliert zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. „Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann“, sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. „Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.

„Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz“, betonte Benett-Sturies. „Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern.“Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev

Landesverbandsversammlung am 12. April 2025 in Mühbrook

Torsten Nagel (links) beglückwünschte die neuen Meister der Schleswig-Holsteinischen Rassegeflügelzucht: Norbert Roll (zweiter von links), Jasmin Raatz und Hans-Werner Hübner.

Die Landesmeister 2024 anlässlich der LV-Schau in Husum.

Bundessieger aus Schleswig-Holstein (v.l.): Sönke Hinsch, Torsten Nagel, Kay von Dohlen und Hans-Joachim Bergmann.

Bundesringverteiler Schleswig-Holstein

Kay von Dohlen, Norderring 27, 25836 Garding

Email: kvd66@web.de

KENNZEICHNUNG DES EINZELTIERES

Die vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) ausgegebenen geschlossenen Bundesringe dienen der endgültigen Kennzeichnung des Einzeltieres. Der Bundesring enthält Angaben über den Jahrgang, die verwendete Ringgröße (im Standard vorgeschrieben) in Verbindung mit dem Herkunftsland (in Deutschland der Buchstabe „D“) sowie eine fortlaufende Nummer, die sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Letztere werden im jeweiligen Jahr nur einmal vergeben. Darüber hinaus sind die Kunststoffringe farbig, damit auch ohne Einfangen der Tiere das Alter derselben festgestellt werden kann. Innerhalb Europas werden gleichartige Ringe verwendet, die sich nur im Nationalitätskennzeichen unterscheiden und den Zusatz EE tragen. Auf Grund eines Beschlusses des Europäischen Kleintierzuchtverbandes sind die Farben der nationalen Geflügelringe innerhalb Europas einheitlich geregelt, das heißt alle sechs Jahre wiederholt sich die Farbe, da Ausstellungsgeflügel nicht länger als maximal sechs Jahre ausgestellt werden darf. Das Anlegen des Bundesringes erfolgt bei Tauben im Alter von 7 Tagen, Hühnern im Allgemeinen im Alter von etwa sechs bis acht Wochen, wobei jedoch gewisse rassebedingte Unterschiede zu beachten sind. Bei Rassen mit fünf Zehen oder stark belatschten Rassen muss der Ring oft schon früher angelegt werden. Auch beim Wassergeflügel muss der Bundesring ebenfalls früher angelegt werden, wobei hier nur eine sehr enge Zeitspanne gegeben ist. Das Anlegen erfolgt dergestalt, dass die drei Vorderzehen zusammengelegt werden, während die Hinterzehe an den Lauf gelegt wird. Dann lässt sich der Ring leicht über das Fußwurzelgelenk streifen. Wenn dann die Hinterzehe wieder frei beweglich ist, wird das Tier den Bundesring nicht mehr verlieren. Trotzdem ist es notwendig, den Kükenbestand noch ein paar Tage zu beobachten, um eventuell doch in Verlust gegangene Ringe erneut aufzuziehen. Bei Hähnen ist im Verlauf des Körperwachstums darauf zu achten, dass der Bundesring rechtzeitig über den sich entwickelnden Sporn geschoben wird. Verbleibt der Ring unterhalb des Sporns, kann der Ring zwischen Sporn und Zehen einwachsen und dem Tier Schmerzen bereiten. Er muss dann entfernt werden. Die Zeitspanne, in dem sich der Sporn so weit entwickelt, dass der Ring darüber geschoben werden muss, ist rasseabhängig sehr unterschiedlich und erfordert eine regelmäßige Kontrolle durch den Züchter. Der Bundesring, welcher vom Züchter aufgezogen wurde, gilt als Selbstzuchtnachweis.

Die Farbe der Bundesjugendringe ist pink und sie tragen zusätzlich den Buchstaben „J“.

JahrFarbeBeschriftung
2026grauweiss
2027weißschwarz
2028schwarzweiss
2029gelbschwarz
2030blauweiß
2031grünweiß
Farben der Fußringe für Geflügel

Hinweis zum Ausfüllen der Ringkarte: Minimum einer Ringbestellung sind immer 5 Ringe oder ein Vielfaches davon. D.h. bei einem Bedarf für 3,7 Hühnern werden einmal 5 Hähnen-Ringe sowie 10 Hennen-Ringe versendet! Bitte auch die Rasse, den Farbenschlag sowie die Ringgröße notieren!

Der Ringverkauf endet jährlich am 31. August!