Medien-Information

15. November 2023

Geflügelpestrisiko steigt – Landwirtschaftsministerium appelliert: „Schützen Sie Ihre Tiere durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

KIEL. Beim herbstlichen Vogelzug sammeln sich die verschiedenen Vogelarten an Rast- und Überwinterungsplätzen im Binnenland und in den Küstenbereichen. Dieses natürliche Verhalten erhöht das Risiko der Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus, welches bei Wildvögeln weiterhin vorhanden ist. Die Gefahr, dass das Virus von den Wildvögeln in private und gewerbliche Geflügelhaltungen eingetragen wird, steigt. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) appelliert daher an alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalterinnen und –halter, zum Schutz der Tiere unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Während im Oktober diesen Jahres das Virus weder bei verendet gefundenen Wildvögeln noch in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gestern (14. November) eine Infektion mit dem Geflügelpesterreger des Subtyps H5 bei verschiedenen Anfang November gefundenen Wildvögeln an der nördlichen Westküste Nordfrieslands: einer Nonnengans, zwei Möwen sowie einer Pfeifente. Neben der Weiterverbreitung durch die Wildvögel begünstigen die eher kühlen Temperaturen sowie die schwächere UV-Strahlung zusätzlich das Überdauern der Viren in der Umwelt.

Zu den vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zählen die in der Allgemeinverfügung für Schleswig-Holstein aufgeführten Punkte. So muss in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, deren Betreibende dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres wurde das Geflügelpestvirus in 129 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städten Kiel, Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
Medien-Informationen der Landesregierung finden Sie aktuell und archiviert im Internet unter www.schleswig-holstein.de | Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig-holstein.de/mllev

Bundesringverteiler Schleswig-Holstein

Kay von Dohlen, Norderring 27, 25836 Garding

Email: kvd66@web.de

KENNZEICHNUNG DES EINZELTIERES

Die vom Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V. (BDRG) ausgegebenen geschlossenen Bundesringe dienen der endgültigen Kennzeichnung des Einzeltieres. Der Bundesring enthält Angaben über den Jahrgang, die verwendete Ringgröße (im Standard vorgeschrieben) in Verbindung mit dem Herkunftsland (in Deutschland der Buchstabe „D“) sowie eine fortlaufende Nummer, die sich aus Buchstaben und Zahlen zusammensetzt. Letztere werden im jeweiligen Jahr nur einmal vergeben. Darüber hinaus sind die Kunststoffringe farbig, damit auch ohne Einfangen der Tiere das Alter derselben festgestellt werden kann. Innerhalb Europas werden gleichartige Ringe verwendet, die sich nur im Nationalitätskennzeichen unterscheiden und den Zusatz EE tragen. Auf Grund eines Beschlusses des Europäischen Kleintierzuchtverbandes sind die Farben der nationalen Geflügelringe innerhalb Europas einheitlich geregelt, das heißt alle sechs Jahre wiederholt sich die Farbe, da Ausstellungsgeflügel nicht länger als maximal sechs Jahre ausgestellt werden darf. Das Anlegen des Bundesringes erfolgt bei Tauben im Alter von 7 Tagen, Hühnern im Allgemeinen im Alter von etwa sechs bis acht Wochen, wobei jedoch gewisse rassebedingte Unterschiede zu beachten sind. Bei Rassen mit fünf Zehen oder stark belatschten Rassen muss der Ring oft schon früher angelegt werden. Auch beim Wassergeflügel muss der Bundesring ebenfalls früher angelegt werden, wobei hier nur eine sehr enge Zeitspanne gegeben ist. Das Anlegen erfolgt dergestalt, dass die drei Vorderzehen zusammengelegt werden, während die Hinterzehe an den Lauf gelegt wird. Dann lässt sich der Ring leicht über das Fußwurzelgelenk streifen. Wenn dann die Hinterzehe wieder frei beweglich ist, wird das Tier den Bundesring nicht mehr verlieren. Trotzdem ist es notwendig, den Kükenbestand noch ein paar Tage zu beobachten, um eventuell doch in Verlust gegangene Ringe erneut aufzuziehen. Bei Hähnen ist im Verlauf des Körperwachstums darauf zu achten, dass der Bundesring rechtzeitig über den sich entwickelnden Sporn geschoben wird. Verbleibt der Ring unterhalb des Sporns, kann der Ring zwischen Sporn und Zehen einwachsen und dem Tier Schmerzen bereiten. Er muss dann entfernt werden. Die Zeitspanne, in dem sich der Sporn so weit entwickelt, dass der Ring darüber geschoben werden muss, ist rasseabhängig sehr unterschiedlich und erfordert eine regelmäßige Kontrolle durch den Züchter. Der Bundesring, welcher vom Züchter aufgezogen wurde, gilt als Selbstzuchtnachweis.

Die Farbe der Bundesjugendringe ist pink und sie tragen zusätzlich den Buchstaben „J“.

JahrFarbeBeschriftung
2023gelbschwarz
2024blauweiss
2025grünweiss
2026grauweiss
2027weißschwarz
2028schwarzweiss
Farben der Fußringe für Geflügel

Hinweis zum Ausfüllen der Ringkarte: Minimum einer Ringbestellung sind immer 5 Ringe oder ein Vielfaches davon. D.h. bei einem Bedarf für 3,7 Hühnern werden einmal 5 Hähnen-Ringe sowie 10 Hennen-Ringe versendet! Bitte auch die Rasse, den Farbenschlag sowie die Ringgröße notieren!

Kreisverband Dithmarschen

Kreisverband Dithmarschen Vorsitzender
Gerd Bruhn, Alte Dorfstraße 3, 25712 Hochdonn, 0 48 25 – 92 31 90


Dithmarscher Geflügelzuchtverein zu Heide u. Umgeb. v.1884
Jürgen Eriksson, 25795 Weddingstedt, Meisenweg 9, 0 481 – 69 88 673
Homepage Dithmarscher Geflgelzuchtverein zu Heide und Umgebung

GZV Albersdorf
Reiner Todt, 25725 Schafstedt, Wiesengrund 6, 0 48 05 – 5 55


RGZV BÖKELNBURG Burg / Dithmarschen
Hans Wilhelm Oetjens, 25693 St. Michaelisdonn, Hindorferstr. 7, 04853 – 881516


RGZV Eddelak und Umgebung
Thomas Schulz, 25715 Averlak, Taterpahl 3a


RGZV Lehe und Umgebung
Thorsten Holger Bruhn, 25774 Lehe, Ringstr. 14, 0 48 82 – 55 22


RGZV Marne und Umgebung v. 1886 e.V.
Gerd Hardorp, 25718 Friedrichskoog, Süderdeich 100,


RGZV Meldorf und Umgebung v. 1904 e.V.
Thies Möller, 25704 Meldorf, Friedrichshöferstr. 6, 0157-35337551


RGZV Nordhastedt von 1911
Thies-Peter Vehling, 25785 Nordhastedt, Hauptstr. 38 d, 04804 – 781


RGZV Süderhastedt
Gerd Bruhn, 25712 Hochdonn, Alte Dorfstr. 3, 0 48 25 – 92 31 90


RGZV Tellingstedt und Umgebung
Thies Peter Vehling, 25785 Nordhastedt, Hauptstr. 38 d , 04804 – 781


RGZV Wesselburen und Umgebung von 1923
Tim Hinz, Alter Deich 5, 25764 Norddeich, 0172-625 8102

Kreisverband Holstein-Süd

Kreisverband Holstein-Süd Vorsitzender
Hans-Werner Hübner, 21481 Lauenburg, Berliner Str. 48, 0 41 53 – 52 656


Geesthachter Rassetauben- und Zwerghuhnverein von 1975
Manfred Heins, 21502 Geesthacht, Am Ilensoll 5, 0 41 52 – 83 54 74


KTZV Lauenburg und Umgebung von 1906 e.V.
Hans Werner Hübner, 21481 Lauenburg, Berliner Str. 48, 0 41 53 – 52 656


Rassetaubenzuchtverein Stormarn
Uwe Meins, 23869 Elmenhorst, Bargfelder Str. 14, 04532 – 8903
Rassetaubenzuchtverein Stormarn ( eigene Homepage )


GZV Ahrensburg – Hoisdorf von 1923
Andreas Konagel, 22955 Hoisdorf, Viehkaten 5, 01797-217618


Verein für Geflügelzucht Bad Oldesloe und Umgebung von 1896
Norbert Knoll, Steensrade 8b, 23847 Rethwisch, O1523-4232081


RGZV Mölln-Breitenfelde
Patrick Franck, Hauptstraße 10, 23883 Hakendorf, 0174-4908367

RGZV Ratzeburg und Umgebung e.V.
Jürgen Bodien, 23898 Kühsen, Dorfstr. 12, 04543 – 7195

RGZV Schwarzenbek und Umgebung
Rolf Grimm, 21493 Elmenhorst, Lankener Weg 5, 0 41 56 – 5 82


KTZV U 62 Sandesneben und Umgebung
Michael Pöhls, 22929 Schönberg, Pommernweg 19, 0 45 34 – 18 72


RGZV und KZV U 38 Elmenhorst-Bargteheide
Carsten Wagner, 22949 Ammersbek, Laberg, 0 40 – 6 05 28 64

Kreisverband Kiel

Kreisverband Kiel Vorsitzender
Jasmin Raatz, 24214 Waterdiek, Bornsteiner Str. 9, 0 43 46 – 49 15


RGZV Gettorf und Umgebung von 1950
Jasmin Raatz, 24214 Waterdiek, Bornsteiner Str. 9, 0 43 46 – 49 15


GZV Pries-Friedrichsort v. 1908
Dr. Helmut Kroll, 24106 Kiel, Projensdorfer Str.195, 0 431 – 33 44 33


Wiker Geflügelzucht-Verein, Kiel-Wik

Dr. Helmut Kroll, 24106 Kiel, Projensdorfer Str.195, 0 431 – 33 44 33

Kreisverband Lübeck-Ostholstein

Kreisverband Lübeck-Ostholstein Vorsitzender
Norbert Hallen, 23569 Lübeck, Redderkoppel 10, 0451 – 61 30 84 85


Kleintierzuchtverein Mühlenbachtal Lübeck-Kücknitz e.V. von 1978
Norbert  Hallen,  23569   Lübeck,  Redderkoppel 10,  0451 – 61 30 84 85


Rassetaubenverein Ratzeburg / Mölln und Umgenung von 1960 e.V.
Edgar Brockmann, 23919 Berkenthin, Meisterstr. 8, 0 45 44 – 15 66


RGZV Bad Schwartau und Umgebung von 1950 e.V. am Küsterholz
Burkhardt Ehlert, 23611 Bad Schwartau, Am Diestelkamp 5


GZV Eutin von 1874
Anja Nagel, 23701 Eutin, Vahldiekstraße 11 a, 0 45 21 – 72 27 9

Homepage –    http://geflügelzuchtverein-eutin.de/


RGZV Fehmarn von 1889
Karl-August Bahr, 23769 Fehmarn, Mathildenstr. 17, 0 43 71 – 25 92


RGZV Oldenburg i. H. und Umgebung von 1889
Marc Kühl, 23777 Heringsdorf, Rellin 11, 0 43 65 – 10 37


Verein der Rassegeflügelzüchter v.1920, Timmendorfer Strand
Michael Schmitt, 23699 Timmendorfer Strand, Mühlenweg 30, 0 45 03 – 47 54


RGZV Ahrensbök von 1897
Annegret Seraphin, 23823 Seedorf, Heerstraße 20a, 04555-531


RGZV Reinfeld
Horst Rönnfeld, 23858 Ratzbek, Dorfstraße 57, 0 45 33 – 20 68 10

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