Medien-Information

15. November 2023

Geflügelpestrisiko steigt – Landwirtschaftsministerium appelliert: „Schützen Sie Ihre Tiere durch Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

KIEL. Beim herbstlichen Vogelzug sammeln sich die verschiedenen Vogelarten an Rast- und Überwinterungsplätzen im Binnenland und in den Küstenbereichen. Dieses natürliche Verhalten erhöht das Risiko der Weiterverbreitung des Geflügelpestvirus, welches bei Wildvögeln weiterhin vorhanden ist. Die Gefahr, dass das Virus von den Wildvögeln in private und gewerbliche Geflügelhaltungen eingetragen wird, steigt. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) appelliert daher an alle privaten sowie gewerblichen Geflügelhalterinnen und –halter, zum Schutz der Tiere unbedingt die Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Während im Oktober diesen Jahres das Virus weder bei verendet gefundenen Wildvögeln noch in Geflügelhaltungen in Schleswig-Holstein nachgewiesen wurde, bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) gestern (14. November) eine Infektion mit dem Geflügelpesterreger des Subtyps H5 bei verschiedenen Anfang November gefundenen Wildvögeln an der nördlichen Westküste Nordfrieslands: einer Nonnengans, zwei Möwen sowie einer Pfeifente. Neben der Weiterverbreitung durch die Wildvögel begünstigen die eher kühlen Temperaturen sowie die schwächere UV-Strahlung zusätzlich das Überdauern der Viren in der Umwelt.

Zu den vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen zählen die in der Allgemeinverfügung für Schleswig-Holstein aufgeführten Punkte. So muss in den Haltungen gesonderte Schutzkleidung inklusive getrenntem Schuhwerk getragen werden. Alle Geflügelhaltungen müssen zudem vor den Eingängen zu den Stallungen Desinfektionsmatten oder -wannen zur Schuhdesinfektion einrichten. Personen müssen unmittelbar vor Betreten der Haltung ihre Hände waschen und desinfizieren. Transportmittel wie Fahrzeuge und Behältnisse sind nach jeder Verwendung unmittelbar zu reinigen und zu desinfizieren. Auch ist die Aufnahme von Geflügel über Märkte, Börsen oder den mobilen Handel verboten. Um Kontakte zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, sollten Wildvögel von Geflügelhaltungen soweit wie möglich ferngehalten beziehungsweise Anreize für Wildvögel, die Haltungen aufzusuchen, beseitigt werden. Dies betrifft besonders Freilandhaltungen, deren Betreibende dringend gebeten werden, den Standort der Futterstellen für das Geflügel zu prüfen und erforderlichenfalls zu verbessern. Die Geflügelpest-Verordnung enthält diesbezüglich verpflichtende Vorgaben. Danach darf Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen gefüttert werden. Außerdem darf kein Oberflächenwasser für das Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen das Geflügel in Berührung kommen kann, müssen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Es gilt wachsam zu sein und zum Schutz der eigenen Tiere alle betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umzusetzen.

Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten, ist zudem eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben. Nur so kann ein unklares Krankheitsgeschehen im Bestand abgeklärt und das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Seit Anfang des Jahres wurde das Geflügelpestvirus in 129 Proben von Wildvögeln aus allen Kreisen Schleswig-Holsteins sowie den kreisfreien Städten Kiel, Neumünster und Lübeck durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. Beim Hausgeflügel wurden in Schleswig-Holstein in 2023 bislang sechs Geflügelpestausbrüche amtlich festgestellt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de – Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de |
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