Medien-Information

24. Oktober 2025

Weitere Geflügelpestnachweise bei Wildvögeln – Schleswig-Holstein setzt Allgemeinverfügung erneut in Kraft und appelliert zur Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen

KIEL. Die Geflügelpest breitet sich in Schleswig-Holstein weiter aus. Am 22. Oktober 2025 bestätigte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) weitere Fälle bei Wildvögeln im Land. Insgesamt sind damit vier Fälle bei Wildvögeln amtlich festgestellt worden. Bei weiteren im Landeslabor Schleswig-Holstein (LSH) positiv voruntersuchten Wildvögeln steht die Bestätigung durch das FLI noch aus. Zudem sind bereits drei Geflügelhaltungen im Land in diesem Herbst von der Geflügelpest betroffen. Auch bundesweit nimmt das Seuchengeschehen deutlich zu: In zahlreichen Bundesländern wurden in den vergangenen Wochen Nachweise des Virus festgestellt – sowohl bei Wildvögeln, darunter Zugvögel wie Kraniche, Gänse und Enten, als auch in Geflügelhaltungen. Mit dem einsetzenden Vogelzug steigt das Risiko weiterer Einträge des Virus in Hausgeflügelbestände deutlich an.

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) setzt daher die landesweite Allgemeinverfügung zu Biosicherheitsmaßnahmen bei Geflügel und in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln erneut in Kraft, um die Ausbreitung des Erregers zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Diese gilt ab dem 25. Oktober 2025. Das Ministerium steht hierzu in engem Austausch mit den Kreisen und dem Bund. „Das aktuelle Geschehen zeigt, wie rasant sich das Virus wieder ausbreiten kann“, sagte Staatssekretärin Anne Benett-Sturies. „Jetzt ist höchste Wachsamkeit geboten. Ich appelliere eindringlich an alle Halterinnen und Halter: Schützen Sie Ihre Tiere konsequent durch die Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen.“

Mit dem erneuten Inkrafttreten der Allgemeinverfügung gelten in Schleswig-Holstein wieder verbindlich unter anderem folgende Maßnahmen:

  • Desinfektionspflicht: Vor jedem Betreten der Ställe oder sonstigen Standorte sind Hände und Schuhe gründlich zu reinigen und zu desinfizieren. An allen Eingängen sind geeignete Schuhdesinfektionswannen oder -matten vorzuhalten.
  • Schutzkleidung: In den Haltungen ist ausschließlich betriebseigene Schutzkleidung einschließlich getrenntem Schuhwerk zu tragen; diese ist regelmäßig zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Transport und Reinigung: Transportmittel und Behältnisse, die mit Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln in Kontakt kommen, sind nach jeder Nutzung unverzüglich zu reinigen und zu desinfizieren.
  • Verbot von Tieraufnahmen: Die Aufnahme von Geflügel oder in Gefangenschaft gehaltenen Vögeln über Märkte, Börsen oder mobilen Handel ist verboten.
  • Registrierungspflicht: Wer bislang seinen Bestand noch nicht beim zuständigen Veterinäramt registriert hat, muss dies umgehend nachholen.

Darüber hinaus weist das Ministerium darauf hin, dass Geflügel nur an Stellen gefüttert werden darf, die für Wildvögel nicht zugänglich sind. Es darf kein Oberflächenwasser zum Tränken der Tiere genutzt werden, zu dem auch Wildvögel Zugang haben. Futter, Einstreu und sonstige Materialien müssen vor Wildvögeln geschützt aufbewahrt werden. Halterinnen und Halter sind zudem aufgefordert, bei erhöhten Tierverlusten oder Krankheitssymptomen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, sofort eine veterinärmedizinische Untersuchung zu veranlassen, damit das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren ausgeschlossen werden kann.

„Das Einhalten der Biosicherheitsmaßnahmen ist kein Selbstzweck, sondern aktiver Tierschutz“, betonte Benett-Sturies. „Nur wenn alle Tierhaltenden jetzt konsequent handeln, können wir größere Ausbrüche verhindern.“Die Allgemeinverfügung sowie weitere Informationen sind auf der Internetseite des Ministeriums abrufbar unter: www.schleswig-holstein.de/gefluegelpest

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza (Geflügelpest) ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln schwere Erkrankungen und hohe Tierverluste verursachen kann. Schleswig-Holstein ist besonders in den Herbst- und Wintermonaten regelmäßig von einem Geflügelpestgeschehen bei Wildvögeln und in Geflügelhaltungen betroffen. Mit zunehmender Zugaktivität von Wildvögeln wie Kranichen, Gänsen oder Enten steigt das Risiko des Erregereintrags in Haltungen deutlich an.

Weitere Informationen finden Sie auch hier:

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Mathis Knospe| Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev

Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Steinburg

Medien-Information

3. September 2025

KIEL. Im Kreis Steinburg ist in diesem Herbst der erste Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte am 2. September 2025 die Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1. Die vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere wurden bereits durchgeführt.

Rund um den betroffenen Betrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, die aus einer Schutzzone von mindestens drei Kilometern und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. Die Überwachungszone reicht bis in die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen. In der Sperrzone gelten strenge gesetzliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Dazu gehören unter anderem ein Aufstallungsgebot sowie ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden von den Kreisen Steinburg, Rendsburg-Eckernförde und Dithmarschen bereitgestellt.

Auch bei einer tot aufgefundenen Möwe auf der Insel Helgoland (Kreis Pinneberg) ist Geflügelpest des Subtyps H5N1 amtlich festgestellt worden.Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und -halter:

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, zu optimieren und konsequent umzusetzen. Der direkte und indirekte Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln sollte vermieden werden.

Bei erhöhten Tierverlusten oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hindeuten könnten, ist eine veterinärmedizinische Untersuchung angezeigt, um eine Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte auf ausschließlich gesunde Tiere geachtet werden.Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln zu schweren Erkrankungen und massenhaftem Verenden führen kann.

Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit dem 20. Januar 2025. Das Friedrich-Loeffler-Institut hat am 2. September 2025 zudem den ersten Nachweis der Geflügelpest bei einem Wildvogel im Herbst 2025 nachgewiesen.Weitere Informationen finden Sie unter:

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Weber | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24105 Kiel | Telefon 0431 988-7158 | E-Mail: pressestelle@mllev.landsh.de I Das Ministerium finden Sie im Internet unter www.schleswig.holstein.de/mllev

Landesverbandsversammlung am 12. April 2025 in Mühbrook

Torsten Nagel (links) beglückwünschte die neuen Meister der Schleswig-Holsteinischen Rassegeflügelzucht: Norbert Roll (zweiter von links), Jasmin Raatz und Hans-Werner Hübner.

Die Landesmeister 2024 anlässlich der LV-Schau in Husum.

Bundessieger aus Schleswig-Holstein (v.l.): Sönke Hinsch, Torsten Nagel, Kay von Dohlen und Hans-Joachim Bergmann.

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